Was tun bei einem positiven Test?
- 12. März 2022
- 3 Min. Lesezeit
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> Wenn das Ergebnis des PCR Tests positiv war, seid ihr gem. § 14 TestQuarantäneVerordnung des Landes NRW verpflichtet, euch unverzüglich nach Erhalt dieses Testergebnisses auf direktem Weg in Isolierung zu begeben.
> Eine gesonderte Anordnung der Behörde ist für die Isolierung nicht erforderlich, es genügt der Testnachweis. Dies gilt auch für den Anspruch auf Lohnfortzahlung nach § 56 Infektionsschutzgesetz. Ihr erhaltet deswegen keine gesonderte schriftliche Anordnung mehr.
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> Auch das Ende der Isolierung bedarf keiner behördlichen Anordnung, sondern erfolgt selbstständig nach den folgenden Regelungen.
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> Die Isolierung endet grundsätzlich nach 10 Tagen ab dem Tag des erstmaligen Auftretens von Symptomen (insbesondere Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust) oder der Vornahme des ersten positiven Tests (Schnelltest oder PCR-Test). Die Isolation beginnt einen Tag nach Entnahme des Abstrichs für den Test.
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> Frühestens am vollen 7. Tag der Isolierung könnt ihr, wenn ihr seit 48 Stunden symptomfrei seid, erneut einen Schnelltest oder PCR Test machen, dies ist lt. TestQuarantäneVO rechtlich vorgesehen, so dass der PCR-Test auch kostenfrei ist. Allerdings weißt die Stadt Ms darauf hin, daß es aufgrund der starken Auslastung der Labore oft mehrere Tage dauert bis das Ergebnis vorliegt und ein PCR Test zum Freitesten nicht erforderlich ist.
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> Wenn dann ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests oder ein PCR-Test mit einem CT -Wert über 30 oder eines Coronaschnelltests einer anerkannten Teststelle vorliegt, könnt ihr dieses hochladen.
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> Bitte ladet diesen Test im Formular „Für Infizierte: Upload Corona-Testergebnis“ unter https://www.muenster.de/corona_infizierte_und_kontaktpersonen.html hoch. Eine Zusendung an die Stadt Ms reicht nicht aus.
> Ihr könnt dann bei negativem Testergebnis die Isolation nach Hochladen des Testergebnisses direkt beenden.
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> Wenn kein Test durchgeführt wird, endet die Isolation automatisch nach 10 Tagen, sofern ihr symptomfrei seid.
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> Den Genesenennachweis erhaltet ihr bei der Apotheke. Bitte legt dazu 28 Tage nach der positiven PCR-Testung das Testergebnis bei einer Apotheke vor. Diese kann euch dann einen Genesenennachweis ausstellen.
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> Positiv getestete Personen sind verpflichtet, unverzüglich alle ihnen bekannten Personen zu unterrichten, zu denen in den letzten zwei Tagen vor der Durchführung des Tests und bis zum Erhalt des Testergebnisses ein enger persönlicher Kontakt bestand. Dies sind diejenigen Personen, mit denen für einen Zeitraum von mehr als 10 Minuten und mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern ein Kontakt ohne das beiderseitige Tragen einer Maske bestand oder Personen, mit denen ein schlecht oder nicht belüfteter Raum über eine längere Zeit geteilt wurde. Zudem wird eine Mitteilung positiver Testergebnisse mittels der Corona-Warn-App dringend empfohlen.
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> Für Haushaltsangehörige, die nicht infiziert sind, gilt:
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> Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Bekanntwerden des positiven Testergebnisses des Haushaltsmitglieds für 10 Tage in Quarantäne zu begeben. Dies ergibt sich aus § 15 CoronaTest- und QuarantäneVerordnung.
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> Die Quarantäne Verpflichtung gilt nicht, für
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> 1. Personen mit einer Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung),die also insgesamt drei Impfungen erhalten haben (auch bei jeglicher Kombination mit dem COVID-19-Impfstoff der Firma Janssen (Johnson & Johnson)
> 2. geimpfte genesene Personen, die eine mittels PCR-Test nachgewiesene COVID-19-Infektion hatten und davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben
> 3. Personen mit einer zweimaligen Impfung, bei denen die zweite Impfung mehr als 14, aber weniger als 90 Tagen zurückliegt
> 4. genesene Personen, bei denen der die Infektion bestätigende PCR-Test mehr als 27, aber weniger als 90 Tage zurückliegt.
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> Unabhängig von diesen Ausnahmen wird eine Kontaktreduzierung und das Tragen mindestens einer medizinischen Maske bei Kontakt zu anderen Personen bis zum 14. Tag nach dem letzten Kontakt zur infizierten Person empfohlen.
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> Für Haushaltangehörige, die nicht unter die Ausnahmeregelungen fallen, gilt:
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> Personen ohne Symptome können die Quarantäne durch einen negativen Schnelltest oder PCR-Test verkürzen. Die Abstrichnahme darf frühestens an Tag 7 der Quarantäne – für Schülerinnen und Schüler, die eine Kindertagsbetreuung besuchen, nach 5 Tagen- erfolgen. Die Quarantäne gilt als beendet mit dem Absenden des negativen Testergebnisses. Eine Rückmeldung vom Gesundheitsamt muss nicht abgewartet werden. Das Gesundheitsamt meldet sich nur dann, wenn die zugesandten Unterlagen den Anforderungen nicht genügen. Das Testergebnis ladet ihr bitte auf die Homepage https://www.muenster.de/corona_infizierte_und_kontaktpersonen.html unter „Für Kontaktpersonen: Upload negativer Corona-Testergebnisse“ hoch.
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> Bei weiteren Fragen :




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